Sie sind hier: Start > Veranstaltungen > Heilige Messe > Monatswallfahrt um geistliche Berufungen in Frauenberg an der Enns mit Zelebrant P. Ulrich Diel OSB, Stift Admont/Pfarrer von St. Gallen-Altenmarkt-Unterlaussa (Stmk)
Monatswallfahrt um geistliche Berufungen in Frauenberg an der Enns mit Zelebrant P. Ulrich Diel OSB, Stift Admont/Pfarrer von St. Gallen-Altenmarkt-Unterlaussa (Stmk)
Datum
Uhrzeit
Ort
Stiftskirche Admont
Informationen
18.30 Uhr: Eucharistische Anbetung, Rosenkranz & Beichtgelegenheit
19.00 Uhr: Hl. Messe mit Predigt, Lichterprozession um die Kirche & Abschluss bei der Fürbittkapelle im Garten
Weiterstöbern
Über unsere nächsten Veranstaltungen können Sie sich gerne hier informieren.
Wir, Stift Admont (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Diese ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, Daten ihres Webbrowsers und Daten über die
aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf ihrem Endgerät,
Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, AmphitheatreParkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch
eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die
Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die
USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US
Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen
rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss
für ungültig erklärt.