Sie sind hier: Start > Klosterleben & Noviziat > Klostereintritt
JESUS CHRISTUS SAGT:
„Komm und folge mir nach“
Bei konkretem Interesse an einem Eintritt ins Kloster Admont wendet man sich direkt an den Herrn Abt Mag. Gerhard Hafner O.S.B. oder an den Novizenmeister P. Subprior Thomas Stellwag-Carion O.S.B.
Der Weg des Interessenten zum
Klostereintritt
Kandidatur und Postulat
Nach einigen Gastaufenthalten in unserem Haus, bei denen man sich kennenlernen kann und in dem der Entschluss reift, in unser Kloster eintreten zu wollen, beginnt man das Postulat. Man bezieht ein Zimmer in der Klausur (Wohnbereich) und lebt den Tagesablauf gemeinsam mit den Mönchen. Diese Zeit des Postulates kann 2 – 6 Monate umfassen.
Ansuchen um Aufnahme in das Noviziat
Einkleidung mit dem Habit (Ordenskleid) und Beginn der einjährigen Ausbildungszeit im Noviziat
Mit dem Beginn des Noviziates bekommt man den Habit, das Ordensgewand. Dieses Jahr verbringt man zur Gänze im Haus. Geprägt ist es durch den täglichen Novizenunterricht, in dem man vor allem die Regel des Hl. Benedikt studiert, das Haus mit seinen Aufgaben und seiner Geschichte kennenlernt und in das Gebet der Psalmen und in die benediktinische Spiritualität eingeführt wird. In diesem Jahr steht es dem Bruder noch frei das Kloster jederzeit wieder zu verlassen.
Ansuchen um Ablegung der „zeitlichen Profess“ für drei Jahre
Nach dem einjährigen Noviziat kann man die zeitliche Profess (Gelübde) auf drei Jahre ablegen. Diese Zeit soll der weiteren Klärung der Berufung dienen. Viele junge Mönche beginnen dann ein Studium der Theologie oder auch anderer Fächer, um sich für ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.
Ansuchen um Ablegung der „feierlichen (ewigen) Profess“
Frühestens nach drei Jahren kann man dann die Feierliche Profess ablegen. Mit diesen Gelübden bindet man sich für sein ganzes Leben an die Gemeinschaft im Benediktinerstift Admont.
Mindestanforderungen
an einen Kandidaten sind:
*) die Matura oder
*) eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Eine Altersbegrenzung liegt in der Regel zwischen 18 und 40 Jahren; in besonderen Fällen kann davon dispensiert werden.