Das Archiv des Benediktinerstiftes Admont
Quellenmaterial aus über 950 Jahren
950 Jahre Geschichte – lebendig im Archiv des Stiftes Admont
Tauchen Sie ein in fast ein Jahrtausend gelebter Geschichte! Das Archiv des Benediktinerstiftes Admont bewahrt eine einzigartige Fülle an Quellenmaterial aus über 950 Jahren, seit der Gründung des Klosters.
Ob Kirchen-, Kloster- oder Landesgeschichte, Wirtschafts- und Forstwesen, Familienforschung oder grundherrschaftliche Themen – unser Archiv steht allen offen, die sich für die historischen Wurzeln der Region und darüber hinaus interessieren.
Ein Schatz für Forschende, Wissbegierige und Geschichtsliebhaber – entdecken Sie das kulturelle Erbe des Stiftes Admont!

Ausstellungskatalog „Von Abrogans und Nibelungen“
Benediktinerstift Admont (Hg.): Von Abrogans und Nibelungen. Sensationsfunde deutscher Literatur in Österreichs Klöstern. Sonderausstellung in der Stiftsbibliothek Admont vom 25. März bis 15. November 2018. Passau: Pedagrafie Fotografie & Verlag 2018. 72 Seiten, zahlreiche Farbabbildungen. ISBN 978-3-945161-08-1
Der Katalog ist zu einem Preis von € 9,90 (zuzüglich Versandkosten) bei Pater Prior Maximilian Schiefermüller OSB (siehe nachstehende Kontaktdaten) erhältlich.

Benutzerordnung
- Der Benutzer/Die Benutzerin (im Folgenden: Der Benutzer) hat bei erstmaliger Vorsprache seine/ihre Identität nachzuweisen und die Bestimmungen der Archiv- und Bibliotheksordnung durch seine/ihre Unterschrift als verbindlich anzuerkennen.
- Der Benutzer hat seine Forschungsziele dem Stiftsarchivar bzw. -bibliothekar möglichst genau bekannt zu geben; der Stiftsarchivar bzw. -bibliothekar kann nur beraten, die Bearbeitung der Archivalien bzw. Bücher hat der Benutzer selbst zu leisten. Die notwendigen Vorkenntnisse (Schriftkunde, Sprache) werden vorausgesetzt. Den Anweisungen des Archiv- und Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
- Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Bestände ist ausnahmslos im Lesesaal unter Aufsicht gegeben. Ein Betreten der Magazine ist nicht gestattet. Entlehnungen von Archivalien und Büchern an Privatpersonen sind ausgeschlossen.
- Es werden nur geordnete und nicht schadhafte Archivalienbestände ausgegeben, die nicht unter die Archivsperre (= 50 Jahre nach Aktenschluss bzw. bei Personalia 50 Jahre nach dem Tod) oder unter sonstige Schutzbestimmungen fallen.
- Der Benutzer verpflichtet sich, die vorgelegten Archivalien und Bücher mit größter Schonung zu behandeln, in der vorhandenen Ordnung zu belassen und bei Rückgabe wieder ordnungsgemäß in die beschrifteten Schachteln bzw. Mappen einzureihen. Es ist streng untersagt, Vermerke etc. anzubringen, Archivalien als Schreibunterlage zu benützen und geöffnete Archivalien oder Bücher aufeinander zu legen. Ein schonender Umgang mit Archivalien und Büchern beinhaltet ein unbedingtes Tragen der bereitgestellten Handschuhe. Die Verwendung von Kugelschreiber und Füllfeder ist untersagt. Für etwaige Schäden, die während der Bearbeitung entstehen, haftet der Benutzer.
- Die Anfertigung von Fotokopien ist nur mit Genehmigung in beschränktem Ausmaß möglich, sofern der Erhaltungszustand der Archivalien und Bücher dies zulässt. Die Kosten sind beim Stiftsarchivar bzw. -bibliothekar zu begleichen. Fotokopien von Urkunden und Akten mit Siegelabdrücken werden nicht angefertigt, selbiges gilt auch für Archivalien, die nur mit Sondergenehmigung benützt werden dürfen. Gebühren für Fotokopien werden laut Gebührenordnung eingehoben.
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Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Archivalien und Bücher ist nach Ermessen des Stiftsarchivars und –bibliothekars beschränkt. Der Einsatz von elektronischen Datenerfassungsgeräten im Lesesaal ist nach Vereinbarung möglich. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes hat der Benutzer den Abbruch seiner Arbeit bekannt zu geben.
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Bei Veröffentlichungen ist jeder Benutzer verpflichtet, die aus den Beständen des Archivs und der Bibliothek verwendeten Archivalien zu zitieren (Bezeichnung: Archiv und Bibliothek des Benediktinerstiftes Admont [ABBA], Bestand, Schachtel, Faszikel oder Nummer). Editionen und Reproduktionen von Archivgut sind genehmigungs-pflichtig. Bei Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Forschungsergebnissen, die aus Beständen des Archivs und/oder der Bibliothek gewonnen werden, ist dem Stiftsarchiv Admont unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zu übermitteln. Dies gilt auch für ungedruckte Diplomarbeiten und Dissertationen.
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Der Benutzer erklärt, die einschlägigen Bestimmungen des Personenstandsgesetzes, Datenschutzgesetzes (DSG) und Urheberrechtes zu kennen und verpflichtet sich ausdrücklich mit seiner Unterschrift, bei der Publikation von Forschungsergebnissen, die auf den zur Einsicht vorgelegten Materialien basieren, die genannten Rechtsvorschriften zu beachten und keine geschützten personenbezogenen Daten zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen hat der Benutzer selbst zu vertreten.
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Verstöße gegen die Benutzerordnung können die sofortige Ausschließung von der weiteren Benützung zur Folge haben.